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Marder:
Steinmarder
Der Marder gehört zu den geschützten Arten und darf nicht getötet werden.
Er kann mittels eines Repellent-Puders aus seinem Lebensraum vertrieben werden.
Darüber hinaus sind physikalische und elektronische Verfahren möglich.
Vertrauen Sie unseren Tierschutzgerechten Verfahren.
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