Marder:

Steinmarder

Der Marder gehört zu den geschützten Arten und darf nicht getötet werden.

Er kann mittels eines Repellent-Puders aus seinem Lebensraum vertrieben werden.
Darüber hinaus sind physikalische und elektronische Verfahren möglich.

Vertrauen Sie unseren Tierschutzgerechten Verfahren.

Zurück zu Übersicht
Zurück zur Haupseite ATOX Kontakt mit der Firma ATOX Das Impressum der Firma ATOX